Wasserzähler
Für den Wasserzähler sind die jeweiligen Gartenpächter selbst verantwortlich. Bei Ablauf der Eichfrist und bei Defekten muss selbstständig Ersatz gekauft und installiert werden.
Sollten bei Kontrollen (z.B. bei der Wasseranstellung) defekte / abgelaufene Wasserzähler entdeckt werden, behält sich der Vorstand vor, den entsprechend Anschluss vorübergehend zu sperren.
Wasserzähler sollten regelmäßig kontrolliert werden.
Wenn
- die Eichfrist abgelaufen ist
- der Zähler ohne ersichtlichen Grund zählt
- unplausible Sprünge im Zählerstand passieren
- Stillstand trotz Wasserentnahme angezeigt wird
- rund um den Wasserzähler Wasser austritt
- der Zähler rückwärts läuft
sollte man dringend handeln und bei Bedarf den Zähler ersetzen.
Jeder Zählerwechsel muss dem Vorstand schriftlich gemeldet werden unter Angabe folgender Informationen:
- Zählernummer alter Wasserzähler
- Zählerstand alter Wasserzähler
- Zählernummer neuer Wasserzähler
- Zählerstand neuer Wasserzähler
- Eichjahr des neuen Wasserzählers
![]() | Die Zählernummer ist entweder als Aufdruck auf dem Anzeigeblatt zu sehen oder in den Umfassungsring aus Metall eingeprägt. Beim Ablesen des aktuellen Zählerstands ist Folgendes zu beachten:
Nach dem Eichgesetz beträgt die Gültigkeitsdauer der Eichung bei Kaltwasserzählern 6 Jahre und endet dann zum 31. Dezember. Beispiel: M23 bedeutet der Zähler wurde 2023 geeicht. 2023 plus 6 Jahre – ergibt eine Gültigkeitsdauer der Eichung bis zum 31. Dezember 2029. Nur geeichte Wasserzähler dürfen im Kleingarten verwendet werden. Nach Ablauf der Eichfrist ist der Zähler zu ersetzen und entsprechend an den Vorstand zu melden. |
Bei Fragen oder Problemen kommen sie bitte in die Sprechstunde oder melden sich anderweitig beim Vereinsvorstand.
