Freie Gärten
Bitte beachten Sie bei Interesse an einem unserer freien Gärten folgende Regelungen:
- Die Neuverpachtung der Gärten erfolgt grundsätzlich durch den Vorstand des Kleingärtnervereins.
- Vor Abschluss eines Pachtvertrages über einen Kleingarten muss vom Interessenten die Mitgliedschaft im Kleingärtnerverein erworben werden. Der Kauf des Gartens bzw. der Einrichtung vom vorherigen Pächter erfolgt unabhängig davon.
- Die freien Garten sind in der Regel einer Wertabschätzung unterzogen worden, die genannten Schätzpreise sind verhandelbar und stellen den MAXIMALPREIS des Gartens bzw. seiner Einrichtung dar.
- Bis auf wenige Ausnahmen sind alle Gärten mit Strom- und Wasseranschlüssen ausgestattet.
- Bei Interesse am einer freien Parzelle wenden Sie sich bitte direkt an den Vorstand des Kleingärtnervereins.
- Bei der Vergabe eines Gartens haben Interessenten, die bereits auf unserer Warteliste stehen, Vorrang.
Aktuell freie Gärten:
Garten | Inhalt | Schätzwert / VB |
Nr. 59 mit 150 m² | Steinlaube mit Anbau, ca. 20 m², älter als 50 Jahre, zur Restnutzung (4 Jahre), keine kleingärtnerische Nutzung | 627,83 € |
Nr. 78 mit 150 m² | 15 Jahre alte Holzlaube, ca 11,5 m", Apfelbäume, obst- und Ziersträucher | 1.529,85 € |
Nr. 32 mit 150 m² | ab Juni 2025, Wertermittlung am 24.05.2025 | |
Nr 158 mit 160 m² | ab Juni 2025, Wertermittlung am 24.05.2025 | |
Nr 168 mit 158 m² | 38 Jahre alte Steinlaube, Obstbäume unf -strächer, Zierstauden, Rasen | 1.660,62 € |
Nr. 169 mit135 m² | Steinlaube mit Anbau, ca. 15 m², älter als 50 Jahre, zur Restnutzung (6 Jahre), Beeren- und Ziersträucher, Rasen | 895,50 € |
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten. Stand: 05.10.2024
Bei Fragen oder Interesse kommen sie bitte in die Sprechstunde oder melden sich anderweitig beim Vereinsvorstand.