Bitte beachten Sie bei Interesse an einem unserer freien Gärten folgende Regelungen:

  • Die Neuverpachtung der Gärten erfolgt grundsätzlich durch den Vorstand des Kleingärtnervereins.

  • Vor Abschluss eines Pachtvertrages über einen Kleingarten muss vom Interessenten die Mitgliedschaft im Kleingärtnerverein erworben werden.

  • Die freien Garten sind in der Regel einer Wertabschätzung unterzogen worden, die genannten Schätzpreise sind verhandelbar und stellen den MAXIMALPREIS des Gartens bzw. seiner Einrichtung dar.

  • Bis auf wenige Ausnahmen sind alle Garten mit Strom- und Wasseranschlüssen ausgestattet.

  • Bei Interesse am einer freien Parzelle wenden Sie sich bitte direkt an den Vorstand des Kleingärtnervereins. 

  • Bei der Vergabe eines Gartens haben Interessenten, die bereits auf unserer Warteliste stehen, Vorrang.