Freie Gärten

Bitte beachten Sie bei Interesse an einem unserer freien Gärten folgende Regelungen:

  • Die Neuverpachtung der Gärten erfolgt grundsätzlich durch den Vorstand des Kleingärtnervereins.
  • Vor Abschluss eines Pachtvertrages über einen Kleingarten muss vom Interessenten die Mitgliedschaft im Kleingärtnerverein erworben werden. Der Kauf des Gartens bzw. der Einrichtung vom vorherigen Pächter erfolgt unabhängig davon.
  • Die freien Garten sind in der Regel einer Wertabschätzung unterzogen worden, die genannten Schätzpreise sind verhandelbar und stellen den MAXIMALPREIS des Gartens bzw. seiner Einrichtung dar.
  • Bis auf wenige Ausnahmen sind alle Gärten mit Strom- und Wasseranschlüssen ausgestattet.
  • Bei Interesse am einer freien Parzelle wenden Sie sich bitte direkt an den Vorstand des Kleingärtnervereins.
  • Bei der Vergabe eines Gartens haben Interessenten, die bereits auf unserer Warteliste stehen, Vorrang.

Aktuell freie Gärten:

GartenInhalt
Schätzwert / VB 
Nr. 59 mit 150 m² Steinlaube mit Anbau, ca. 20 m², älter als 50 Jahre, zur Restnutzung (4 Jahre), keine kleingärtnerische Nutzung
627,83 €
Nr. 78 mit 150 m²15 Jahre alte Holzlaube, ca 11,5 m", Apfelbäume, obst- und Ziersträucher
1.529,85 €
Nr. 32 mit 150 m²ab Juni 2025, Wertermittlung am 24.05.2025
Nr 158 mit 160 m²ab Juni 2025, Wertermittlung am 24.05.2025
Nr 168 mit 158 m²38 Jahre alte Steinlaube, Obstbäume unf -strächer, Zierstauden, Rasen
1.660,62 €
Nr. 169 mit135 m²Steinlaube mit Anbau, ca. 15 m², älter als 50 Jahre, zur Restnutzung (6 Jahre), Beeren- und Ziersträucher, Rasen
895,50 €

Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten. Stand: 05.10.2024

Bei Fragen oder Interesse kommen sie bitte in die Sprechstunde oder melden sich anderweitig beim Vereinsvorstand