• 168 Gärten haben keine bzw. geringe Mängel
• 7 Gärten sind mangelhaft bzw. ungepflegt
• 6 Gärten sind verwildert
Dabei wurden folgende gravierende Mängel festgestellt:
• Unkraut auf dem Weg vor dem Zaun: 7 Gärten
• Wald- und Parkbäume, Giftsträucher: 40 Gärten (!)
• defekte Zäune am Weg (Unfallgefahr!): 19 Gärten
• zu geringe kleingärtnerische Nutzung: 72 Gärten (!)
• Hecke bzw. Einfriedung zu hoch: 14 Gärten
Wir fordern die betreffenden Pächter auf, die Mängel in Eigeninitiative zu erkennen und diese umgehend zu beseitigen.
Eine Kontrollbegehung erfolgt im Juli 2026.
Nach dieser Kontrollbegehung erhalten die Pächter der verwilderten Gärten, falls keine Besserung erkennbar ist, eine Abmahnung auf der Grundlage des Bundeskleingartengesetzes mit Terminstellung zur Beseitigung des Zustandes.
Für Fragen steht der Vorstand während der Sprechzeiten zur Verfügung.

