Bitte beachten Sie bei Interesse an einem unserer freien Gärten folgende Regelungen:
- Die Neuverpachtung der Gärten erfolgt grundsätzlich durch den Vorstand des Kleingärtnervereins.
- Vor Abschluss eines Pachtvertrages über einen Kleingarten muss vom Interessenten die Mitgliedschaft im Kleingärtnerverein erworben werden. Der Kauf des Gartens bzw. der Einrichtung vom vorherigen Pächter erfolgt unabhängig davon.
- Die freien Garten sind in der Regel einer Wertabschätzung unterzogen worden, die genannten Schätzpreise sind verhandelbar und stellen den MAXIMALPREIS des Gartens bzw. seiner Einrichtung dar.
- Bis auf wenige Ausnahmen sind alle Gärten mit Strom- und Wasseranschlüssen ausgestattet.
- Bei Interesse am einer freien Parzelle wenden Sie sich bitte direkt an den Vorstand des Kleingärtnervereins.
- Bei der Vergabe eines Gartens haben Interessenten, die bereits auf unserer Warteliste stehen, Vorrang.
- Eine Besichtigung der Gärten über den Zaun ist jederzeit möglich.

