Bitte beachten Sie bei Interesse an einem unserer freien Gärten folgende Regelungen:
Die Neuverpachtung der Gärten erfolgt grundsätzlich durch den Vorstand des Kleingärtnervereins.
Vor Abschluß eines Pachtvertrages über einen Kleingarten muß vom Interessenten die Mitgliedschaft im Kleingärtnerverein erworben werden.
Die freien Garten sind in der Regel einer Wertabschätzung unterzogen worden, die genannten Schätzpreise sind verhandelbar und stellen den MAXIMALPREIS des Gartens bzw. seiner Einrichtung dar.
Bis auf wenige Ausnahmen sind alle Garten mit Strom- und Wasseranschlüssen ausgestattet.
Bei Interesse am einer freien Parzelle wenden Sie sich bitte direkt an den Vorstand des Kleingärtnervereins.
Bei der Vergabe eines Gartens haben Interessenten, die bereits auf unserer Warteliste stehen, Vorrang.
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