Bitte beachten Sie bei Interesse an einem unserer freien Gärten folgende Regelungen:

  • Die Neuverpachtung der Gärten erfolgt grundsätzlich durch den Vorstand des Kleingärtnervereins.

  • Vor Abschluß eines Pachtvertrages über einen Kleingarten muß vom Interessenten die Mitgliedschaft im Kleingärtnerverein erworben werden.

  • Die freien Garten sind in der Regel einer Wertabschätzung unterzogen worden, die genannten Schätzpreise sind verhandelbar und stellen den MAXIMALPREIS des Gartens bzw. seiner Einrichtung dar.

  • Bis auf wenige Ausnahmen sind alle Garten mit Strom- und Wasseranschlüssen ausgestattet.

  • Bei Interesse am einer freien Parzelle wenden Sie sich bitte direkt an den Vorstand des Kleingärtnervereins.

  • Bei der Vergabe eines Gartens haben Interessenten, die bereits auf unserer Warteliste stehen, Vorrang.

  • Kontakt

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